Unsere Leistungen
Bau, Planungs- und Architektur Dienstleistungen
Unser Team aus Architekten und Ingenieuren, die in enger Zusammenarbeit untereinander und in Kooperation mit den Fachplanern die optimale Realisierung von der Idee über die Planung bis hin zum fertigen Gebäude anstreben und dabei in allen HOAI Leistungsphasen 1-9 tätig sind.
Die von der IHT Planungsgesellschaft ausgeführten Leistungsphasen der Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI nach Anlage 11 HOAI:
1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung mit Kostenschätzung
3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
Die IHT GmbH bietet ihren Kunden Generalplanung durch ein Team aus Architekten und Ingenieuren, die in enger Zusammenarbeit untereinander und in Kooperation mit den Fachplanern die optimale Realisierung von der Idee über die Planung bis hin zum fertigen Gebäude anstreben und dabei in allen HOAI Leistungsphasen 1-9 tätig sind.
Je komplexer und größer ein Bauvorhaben ist, desto komplizierter werden die Verflechtungen der einzelnen Planungsbereiche, von der Beratung, Vorplanung, Statik, Bauantragsplanung, über die Haustechnik bis zur Bauphysik, Vergabe, Bauleitung, Projektsteuerung. Es gilt, die architektonischen Planungen auf Machbarkeit zu überprüfen und effektiv in der Bauausführung umzusetzen. All diese Aufgaben übernimmt der Generalplaner der IHT GmbH für Sie.
Der Mensch verbringt einen immer größeren Teil seines Lebens in Gebäuden, die für das Wohnen, die Arbeit und die Freizeit ausgelegt sind. Gebäude sollten sich daher durch ein gleichermaßen gesundes wie angenehmes Raumklima, frische Luft, gute Akustik und überzeugende Lichtverhältnisse auszeichnen. Ein Gebäude zu entwerfen heißt, neben dem visuellen Entwurf auch das Entwerfen dieser oft nicht auf den ersten Blick erkennbaren Qualitäten zu bearbeiten.
In der Generalplanung findet zu jedem Zeitpunkt und in allen Phasen der Planung und Realisierung deshalb ein ständiger Austausch der verschiedenen Tätigkeitsbereiche statt, so dass die Schnittstellen zwischen Entwurf, Planung und Ausführung bei klar definierten Zuständigkeiten fließend ineinander übergehen. Dadurch garantiert der Generalplaner eine optimale Organisation des Projektes und des Projektablaufes mit einem hohem Maß an Gestaltung, sowie Nutzer- und Betreiberorientierung bei gleichzeitiger Kontrolle der Wirtschaftlichkeit, sowohl im Hinblick auf die Baukosten als auch den späteren Betrieb.
Am Anfang jeden Bauprojektes stehen die Grundlagenermittlung und die Vorplanung. Nach Klärung der Aufgabenstellung und dem Leistungsbedarf werden die Projektziele des Bauvorhabens formuliert und ein Planungskonzept entworfen. Die Kosten sind dabei das wichtigste, von dem Bau-Grundlagenermittlung über den Architektenvertrag, Bodengutachten, Kostenermittlung nach DIN 276, Baukosten pro qm, Honorarberechnungen bis hin zur Kostensteuerung werden wir in unserem Büro alles für Sie errechnen.
Als besondere Leistung bieten wir Ihnen detaillierte Betriebs-Kosten-Nutzen-Analysen. Wenn das optimale Planungskonzept gefunden wurde, beginnen wir mit der Entwurfsplanung diese beinhaltet eine moderne Architektur bei Neubauten, Wertgutachten des Bestands bei Sanierungen Kostenschätzungen nach HOAI und DIN 276 energieeffizientes Planen und Bauen und im Anschluss daran, mit der Genehmigungsplanung, die ebenso das Nachbarschaftsrecht sowie das Einreichen der Unterlagen beim Bauamt, Befreiungen, Verhandlungen mit den Behörden, die Bauvorschriften, den Brandschutz und die Beantragung der Baugenehmigung beinhaltet.
Um die optimale Planung zu gewährleisten, erscheint uns dabei die Zusammenarbeit in Projektgruppen als besonders wichtig. Dies gelingt uns durch die klare Definition von Zielen und das Erarbeiten verschiedener Lösungsmöglichkeiten. Dazu werden mehrere Varianten in der Projektgruppe entworfen, die im ganzen Team gemeinsam besprochen und diskutiert werden.
Wenn die städtebaulichen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen bzw. energiewirtschaftlichen Aspekte geklärt sind, kann in Abstimmung mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften der Bauantrag eingereicht werden.
Die IHT GmbH steht Ihnen und Ihrem Bauprojekt gerne bei jedem Schritt zur Seite – das meinen wir ernst, denn wir orientieren uns bei unserem Angebot an den neun Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Erfahren Sie hier, wie wir Ihre Bauprojekte vom ersten bis zum letzten Schritt begleiten und so auf ein sicheres Fundament stellen – auch im übertragenden Sinne.
Zu den Leistungsphasen eines jeden Architektenbüros sollte die Grundlagenermittlung grundsätzlich dazugehören. Sie ist nicht nur die erste Phase eines jeden Bauprojekts, sondern auch die Grundlage für ein Bauprojekt wie es sein sollte: Ein Bauprojekt, bei dem alle Zielvorgaben gesteckt sind, alle Fragen beantwortet sind und bei dem alle Analysen gemacht wurden.
Nur eine rundum Bau Grundlagenermittlung mit Bodengutachten, Baugutachten und einer sorgfältigen Ausführungsplanung kann für ein erfolgreiches Bauprojekt von Anfang an garantieren. Wir bei der IHT GmbH verstehen uns seit Jahren sehr gut auf den Gebieten – Grundlagenermittlung und haben bereits umfangreiche Erfahrungen im Bereich Bau Projektmanagement gesammelt und begleiten Sie mit Ihren Bauprojekten vom Baugutachten bis zu den Kosten Energieberatung.
Was auch anliegt, als Ingenieurbüro ist es unser anliegen, Sie im Architektenvertrag mit allen Dienstleistungen zu versorgen. Schon im Vorfeld der Grundlagenermittlung legen wir Ihnen eine detaillierte Honorartafel vor, anhand derer Sie HOAI Honorar und HOAI Berechnung einsehen können. Denn die IHT GmbH bringt nicht nur Hausumbau, Hochhaussanierung und jedes weitere Bauprojekt auf den richtigen Weg. Unser Planungsbüro spielt auch stets mit offenen Karten und bezieht Sie bei der Honorarermittlung mit ein.
So haben Sie als Kunde der IHT GmbH stets den Überblick und die Kostensteuerung. Alles Weitere übernehmen wir für Sie, wenn Sie mit uns Ihren Architektenvertrag abschließen: Treten Sie an die IHT GmbH heran und in ersten Gesprächen der Grundlagenermittlung werden Sie sehen, was wir alles für Sie tun können.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
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Vorplanung mit Kostenschätzung
Die Vorplanung ist die zweite Phase der neun Leistungsphasen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für Bauprojekte innerhalb der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs. In dieser Phase werden erste Grundanalysen und Kostenaufstellungen zu Bauprojekten angestellt.
Wenn ein Bauprojekt begonnen wird, wird dies meist feierlich mit der Grundsteinlegung getan. Doch der Eröffnung der Baustelle ist bereits eine ganze Menge Arbeit vorausgegangen – die Vorplanung von Bauprojekten. Vor allem große Bauprojekte verschlingen nicht nur Unmengen an Baumaterial und Baukosten, sondern auch Unmengen an Zeit, die die Bauleitung in die Bauplanung investieren muss.
Die Vorplanung von Bauprojekten ist wahrscheinlich noch wichtiger als der Grundstein und seine Legung. Denn die Vorplanung ist die eigentliche Grundlage aller weiteren Arbeiten auf der Baustelle. Zu den ersten Schritten aller Bauprojekte gehört die Genehmigungsplanung von Bauprojekten: Jedem Bauprojekt geht die Genehmigung durch die hiesigen Behörden voraus. Bevor ein Bau nicht genehmigt ist, können auch keine Budgets genehmigt werden.
Ist die Baugenehmigung erteilt, kann das Bauprojekt vergeben werden. Wenn bereits ein Architektenentwurf ausgewählt wurde, kann nun die Bauleitung mit der Vorplanung für das Bauprojekt beginnen. Dazu gehört im Wesentlichen alles, was mit dem Bau zu tun hat, wie Material, Personal und Logistik, aber auch das gesamte Zeitmanagement, Kostenmanagement, Qualitätsmanagement oder Sicherheitsfragen.
Zur Vorplanung von Bauprojekten gehört auch der Bauablaufplan, also eine zeitliche Aufstellung aller Bauschritte, vom ersten Tag bis zum Abschluss der Bauprojekte. Dazu gehören ein Bautagebuch und ein regelmäßiger Baustandsbericht. Auch die Projektaufsicht, -Steuerung und -Kontrolle muss ständig funktionieren und bereits vorab geplant sein. In den nächsten Phasen werden diese Planungen dann verfeinert.
Für die Vorplanung von Bauprojekten muss die Bauleitung sich als um jede Eventualität Gedanken machen und schon im Vorfeld des Baus Zeitfenster und Kostenstellen planen. Die Bauleitung muss in weiteren Schritten Hierarchien innerhalb der Belegschaft planen, Meetings anberaumen und ständig als Schnittstelle zwischen Bauherren und Baustelle fungieren.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
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Entwurfsplanung und Kostenberechnung
Die Entwurfsplanung ist die dritte Leistungsphase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach Grundlagenermittlung und Vorplanung. Sie ist einer der Hauptplanungsabschnitte für Bauprojekte und dient zur Berücksichtigung aller relevanten Problemstellungen und Fragen rund um ein Bauprojekt.
Dabei ist es abhängig von der Art des Bauprojekts, welche Vorbedingungen zur Realisierung des Baus eintreten müssen. Gebäude, raumbildende Ausbauten oder Freigelände erfordern verschiedene Bauentwürfe und Entwurfsplanung. Bei Der IHT GmbH schließen Sie einen Architektenvertrag ab, der jede relevante und gewünschte Leistungsphase für Ihr Architektenhaus einbezieht.
Mit der Entwurfsplanung gehen wir in die dritte Leistungsphase nach HOAI. Die Entwurfsplanung HOAI sieht im Einzelnen folgende Schritte in der Entwurf Planung vor:
Das Planungskonzept ist eine der Grundleistungen der IHT GmbH im Zuge der Entwurfsplanung. In diesem wichtigen Schritt klären wir im Dialog mit dem Kunden sämtliche Fragen rund um den Bau, wie etwa Kosten, städtebauliche Fragen, ästhetische Fragen. Dabei beziehen wir auch Leistungen anderer fachlich Beteiligter ein.
In weiteren Schritten der Entwurfsplanung legen wir Ihnen einen zeichnerischen Gesamtentwurf des Bauplans vor und klären die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens mit den örtlichen Behörden. Dieser Schritt ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für die spätere, vierte Leistungsphase – die Genehmigungsplanung. Schlussendlich erfolgt die Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Die Kostenabrechnung HOAI wird mit der Kostenschätzung verglichen und alle Unterlagen gründlich zusammengefasst.
Die IHT GmbH versteht moderne Architektur als gewissenhafte Planung, wie etwa Tragwerksplanung. Die IHT GmbH versteht moderne Architektur als energieeffizientes Bauen, eine strikte Ausführungsplanung und als Angebot aller relevanten Leistungsphasen auf höchstem Niveau. Die IHT GmbH sieht die Entwurfsplanung als wichtigen Schritt auf dem Weg zum idealen Architektenhaus, doch ist er Teil eines Ganzen, das wir voll uns ganz anbieten können. Legen Sie mit uns die planerische Grundlage für Ihre Bauprojekte. Überzeugen Sie sich selbst, was wir für Sie und Ihre Bauprojekte leisten können.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
Die Genehmigungsplanung ist Teil der Bauplanung. Während dieser vierten Phase der HOAI Projektsteuerung werden alle Dokumente aus der dritten Phase, der Entwurfsplanung, zu einem Bauantrag zusammengestellt, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Die Genehmigungsplanung wird unter Architekten und Ingenieuren auch Eingabeplanung oder Einreichplanung genannt, da in dieser Phase aller Bauprojekte das einreichen von Baugenehmigungen und Planungsunterlagen stattfindet.
Bei der Genehmigungsplanung gilt es den Bauantrag daher schon im Vorfeld auf Ausnahmen und Befreiungen zu überprüfen, di es bei den Verhandlungen mit den Behörden anzufragen gilt. Bei der Erstellung von Bauwerken gelten zahlreiche Bauvorschriften, wie das Nachbarschaftsschutzgesetz, städtebauliche Restriktionen, Arbeitsschutz oder Bestandsschutz. Alle diese Bauvorschriften in den Planungsunterlagen bereits berücksichtigt sein, sonst können sich die Verhandlungen mit den Behörden zäh und lang gestalten.
Denn sie finden oft und in vielen Phasen auf dem Postweg statt und allein ein unnötig langer Briefverkehr kann das gesamte Bauvorhaben unnötig in die Länge ziehen. Wir bei der IHT GmbH übernehmen Ihre Genehmigungsplanung so, dass sie und Ihr Bauvorhaben gut im Zeitplan liegen! Zudem beachten wir für Sie zuverlässig alle Bauvorschriften, verhandeln Ausnahmen und Befreiungen und kümmern uns um die Bedarfsplanung.
Das alles und noch mehr können wir bei der IHT GmbH anbieten! Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und unserer kompetenten Ingenieure in unserem Planungsbüro verschaffen wir Ihnen und Ihrem Bauprojekt den entscheidenden Vorteil an Kompetenz und Fachwissen und somit einen Zeitvorteil.
Nutzen auch Sie diese Vorteile für Ihre Bauvorhaben aus und steigen Sie ein, in die Welt der IHT GmbH: Denn wir sind bei der Erstellung von Bauwerken Ihr Partner in der kompletten HOAI Projektsteuerung. Wir ermitteln Grundlagen, planen Entwürfe, Genehmigungen und Ausführung, erstellen Anträge und begleiten Ihr Projekt bis zur erfolgreichen Fertigstellung Ihres Baus.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
Die Ausführungsplanung ist die 5. der HOAI Leistungsphasen im Zuge eines Bauvorhabens und ist die Konsequenz aus den Phasen drei und vier, der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung. Die Pläne und Vorbereitungen aus den Leistungsphasen drei und vier werden in der Ausführungsplanung nun zusammengefasst und auf Ihre Ausführung vorbereitet. Während dieser Phase werden auch eine Auswahl an ausführenden Unternehmen getroffen, eine Inventur und ein Zeitplan erstellt. Für Letztere Pläne oder auch sämtliche Materialien werden zudem die nötigen Toleranzen erwogen.
Bei der Ausführungsplanung steht die Erstellung von Werksplänen im großen Maßstab im Mittelpunkt. Das sind Pläne des Objekts im Maßstab 1:50 oder noch größer. Durch die Werkpläne können die an der Bauausführung beteiligten Bauingenieure und Architekten einen Plansatz entwickeln, der als Grundlage für die Ausführungsplanung und die nachfolgende Bauausführung dient. Meist gibt es jedoch Planungsänderungen, denen Bauingenieure mit weiteren, abgeänderten Plansätzen gerecht werden und wörtlich einen Plan „Index B” für das Bauvorhaben erstellen.Die Ausführungsplanung ist natürlich auch bei der IHT GmbH das A und O bei einem Bauvorhaben.
Nachdem die Werkpläne erstellt wurden, erfolgt die Angabe aller berechneten Übersichten zu Material, Bauzeit, Toleranzen oder Verarbeitung. Dabei erstellt IHT für ein Bauprojekt übersichtliche Listen und Inventare von Produktherstellern, Zeitplan oder Maßen aller benötigten Materialien und ähnlichem. Als Totalunternehmer bieten wir von der IHT GmbH jeden Schritt der Leistungsphase Ausführungsplanung in unserem Leistungsbild Projektsteuerung an.
Da wir in unserem Architektenbüro sämtliche essentielle Kompetenzen vereinen, können wir Ausführungsplanung und Ausbaupläne durch unsere Architekten, Schalplan und Bewehrungsplan durch unsere Bauingenieure und Planungen für den Innenausbau durch unsere Fachingenieure abdecken. Die IHT GmbH begleitet Sie und Ihre Bauprojekte über den gesamten Planungsprozess hinweg und sorgt so für reibungslosen Ablauf auf der späteren Baustelle, noch bevor der erste Spatenstich getan ist.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
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Vorbereitung der Vergabe
Die Vorbereitung der Vergabe ist Leistungsphase 6 der HOAI und zur Erstellung von Bauprojekten. Sie folgt direkt auf die vier Planungsphasen und geht der Mitwirkung an der Vergabe voran. Im Hausbau muss alles Schritt für Schritt vorangehen, damit es später, auf der tatsächlichen Baustelle in jedem Schritt genau richtig und nach Plan und somit zur Zufriedenheit des Bauherren zugeht. Die Bauvergabe ist das Ziel, das auch die IHT GmbH stets bei einer Bauvergabe vor Augen hat.
Meist handelt es sich bei der Bauvergabe um eine beschränkte Ausschreibung, an deren Ende Bauherr und Architekt den Zuschlag an das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Das Verhandlungsverfahren gliedert sich dabei in die Einreichung aller relevanter Übersichten, Pläne und Schätzungen zu Kosten und Bedarf. Für die Bauausschreibung müssen alle zum Verhandlungsverfahren benötigten Dokumente vollständig und rechtzeitig eingereicht werden, so will es nicht zuletzt das Bundesvergabegesetz.
Natürlich sind alle Richtlinien und Formalien bei der IHT GmbH mehr als bekannt: In unserem Architektenbüro und als Totalunternehmer mit jahrelanger Erfahrung bei der Bauvorbereitung, sowie sämtlichen Leistungsphasen nach HOAI, sind wir stets in der Lage alle notwendigen Schritte zur Vorbereitung der Vergabe von Bauvorhaben zeit- und regelgerecht vorzunehmen und für Ihr Bauunternehmen abzuschließen.
Ob öffentliche Vergabe, EU Ausschreibung oder Schlüsselfertigbau im Privatbereich, als Bau Generalunternehmer bieten wir vom Ingenieursbüro IHT alle wichtigen Schritte nach HOAI aus einer Hand, übernehmen Planungsschritte, von der Vorplanung und der Entwurfsplanung, bis hin zur Genehmigungsplanung und der Ausführungsplanung. Schließlich übernehmen wir mit der Vorbereitung der Vergabe den mit entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Bauvergabe und der letztendlichen Projektausführung.
Die IHT GmbH hat das nötige Personal mit dem entsprechenden Know How um Ihr Bauvorhaben komplett zu planen, zu organisieren und jeden Planungsschritt in übersichtliche und nachvollziehbare Übersichten darzustellen. Letztendlich führen unsere Erfahrung und die Kompetenz unserer Architekten und Ingenieure zum Erfolg eines geregelten Ablaufs und einem erfolgreichen Bauvorhaben.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
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Mitwirkung bei der Vergabe
Die IHT GmbH kann für Ihr Bauvorhaben an der Mitwirkung bei der Vergabe teilnehmen. Die Mitwirkung bei der Vergabe ist Leistungsphase 7 innerhalb der HOAI Leistungen bei einem Bauvorhaben. Die siebte Leistungsphase des § 15 der HOAI folgt damit auf die Planungsphasen sowie die Vorbereitung der Vergabe und geht damit der Objektüberwachung oder auch Bauoberleitung voran.
Die IHT GmbH versteht den rundum Service als Totalunternehmer mit Architekten und Ingenieuren ganz natürlich auch als Mitwirkung bei der Vergabe und so als Ihr Partner bei der Bauvergabenetscheidung. Nachdem wir für Sie und Ihr Bauprojekt Planungen übernommen haben, folgt unser Komplettangebot den Richtlinien des HOAI, die für die siebte Leistungsphase die Bauvergabeentscheidung vorsehen.
Für Ihr Angebot der IHT GmbH heißt das: Zusammenstellung der Auftraggeber, Aufstellung aller Leistungsbereiche und Teilleistungen, Kostenberechnung durch Pauschalpreise, Gesamthonorar und letztendlich die Bauvergabe durch uns in Rücksprache mit dem Bauherren.
Im Einzelnen heißt das: Alle Angebote für das Bauvorhaben werden eingeholt und die Verdingungsunterlagen aller Leistungsbereiche und Teilleistungen zusammengestellt. Wir prüfen und werten Angebote aus und erstellen einen repräsentativen Preisspiegel aller in der sechsten und siebten Leistungsphase fachlich beteiligten. Mit dieser Aufstellung über Beteiligte und Preise stellen wir die Leistungen aller fachlich Beteiligten zusammen, die an der Vergabe mitwirken und gehen in Verhandlungen mit Bietern.
Ist das Prüfen aller Angebote abgeschlossen, erfolgt unsererseits ein Kostenanschlag nach DIN 276, der sich aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote ergibt. Diese ist die Grundlage für das finale Gesamthonorar, das für den Bau veranschlagt wird. In der Folge übernehmen wir außerdem die Kostenkontrolle durch die Gegenüberstellung des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung. Letztendlich erfolgt das Mitwirken bei der Vergabe durch die IHT in dem die Auftragserteilung stattfindet.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation.
Die Objektüberwachung ist Leistungsphase 8 innerhalb des HOAI und folgt auf die Phasen der Planung und der Vergabe und geht der letzten und neunten Leistungsphase, der Objektbetreuung und Dokumentation voran. Die Bauobjektüberwachung obliegt einerseits dem Bauherren und andererseits dem verantwortlichen Bauunternehmen. Die IHT GmbH kann für Ihre Bauobjekte, beim Hausbau die komplette Koordination aller wichtiger Bereiche übernehmen und die Ausführung des Objektes vom ersten bis zum letzten Bautag übernehmen.
Wichtig dazu sind die erbrachten Leistungen der Phasen vor der Objektüberwachung, wie Zustimmung, Baugenehmigung und Zeitplan. Wir von der IHT GmbH übernehmen im Zuge der achten Leistungsphase, der Objektüberwachung, die komplette Planung, Überwachung und Kontrolle aller Arbeiten auf der Baustelle. Zu unserer Philosophie als Totalunternehmer zählt dabei alles, was die Koordination der Bauausführung betrifft, die Aufsicht über die Einhaltung der Bauvorschriften und Sicherheitsrichtlinien, sowie die Einhaltung der Bauvorgaben seitens Bauherren und Bauleitung. Wir koordinieren, übernehmen Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung, finden Mängel und nehmen Detailkorrektur vor und noch vieles mehr.
Im Einzelnen sorgt die IHT GmbH also vor Ort für den geregelten Ablauf der Baustelle, durch das Überwachen aller Arbeiten bei der Ausführung des Bauprojektes in Korrespondenz mit der Baugenehmigung. Unser Ingenieursbüro überwacht die Ausführung der Tragwerke nach Tragwerksplanung und koordiniert die fachlich Beteiligten. Wenn Sie der IHT GmbH Ihr Vertrauen bei Ihren Bauprojekten schenken, schenken wir Ihnen den rundum Service bei der Objektüberwachung. Neben der Überwachung und Koordination sorgen wir einen Bauzeitenplan und dafür, dass dieser eingehalten werden kann. Dazu führen wir ein Bautagebuch und listen Ihnen Gewährleistungsfristen und die Fortschritte des Bauvorhabens detailliert auf, sodass Sie stets nachhalten können, dass alles seinen geregelten Gang geht.
Gleichzeitig behalten wir aber auch die Kosten im Auge, übernehmen die Rechnungsprüfung und kontrollieren die Ausgaben an die ausführenden Unternehmen vor Ort, bis zur abschließenden Abnahme der Bauleistungen.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektbetreuung und Dokumentation.
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Objektbetreuung und Dokumentation
Die Objektbetreuung und Dokumentation ist die letzte Leistungsphase nach HOAI und stellt den Abschluss der Arbeit des Komplettangebots rund um Ihr Bauvorhaben dar. Dazu bietet die IHT GmbH Ihnen die finale Besichtigung des Bauobjektes und liefert Ihnen zum Abschluss des Bauvorhabens sämtliche Bauunterlagen und Berechnungen zur Einsicht und Verwahrung in einer umfangreichen Dokumentation. Zudem werden in einer Objektbegehung alle eventuellen Mängel erfasst und Gewährleistungsansprüche gegenüber bauausführenden Unternehmen erhoben und durchgesetzt.
Leistungsphase 9 ist der Schlusspunkt an einem langen Satz umfangreicher Leistungen. Nach vielen Planungen und Berechnungen, nach der Freigabe der Bauten, nach der Bauleitung durch die IHT GmbH und zum Ende der Baumaßnahme erfolgt nun die letztendliche Betreuung und Dokumentation als Abschluss für das Bauobjekt. Dazu findet eine gemeinsame Objektbegehung durch die IHT GmbH und den Bauherren statt, bei der Architekt, Ingenieure und Bauherren eine Mängelfeststellung vornehmen. Diese Mängel am fertigen Objekt werden ausführlich dokumentiert und vor Ablauf der Verjährungsfristen werden Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen und am Bau Beteiligten in Anspruch genommen.
Zu unseren Leistungen gehört in der Folge auch das Überwachen der Beseitigung von Mängeln durch bauausführende Unternehmen. Als vertraglich geschuldete Leistung ist der mangelfreie Zustand des Objekts durch die Bauleitung zu garantieren und gehört damit zur neunten Leistungsphase des § 15 der HOAI ebenso dazu, wie Objektbegehung und Dokumentation.
Ist auch dieser letzte Schritt der Objektbetreuung und Dokumentation für Ihren Bau erfolgreich abgeschlossen, ist es auch die Leistungsphase 9 und das Objekt ist für die IHT GmbH abgeschlossen. Zum Ende erhalten Sie Ihre umfassende Dokumentation in übersichtlicher Form. Legen auch Sie Ihr Bauprojekt vertrauensvoll in die Hände der IHT GmbH und lassen Sie sich und Ihr Bauprojekt vom ersten Spatenstich bis zum fertigen Objekt betreuen.
Durch langjährige Erfahrung und unsere kompetent besetzte Mitarbeiter mit Fachingenieuren und Architekten, sind wir in der Lage, Ihrem Objekt rundum Professionalität und Top Leistung zu bieten.
Weitere Leistungsphasen der IHT für Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI sind:
Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung, Genehmigungsplanung, Entwurfsplanung und Kostenberechnung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung.
Bei jedem Bauprojekt an dem mehrere Menschen, Unternehmen und Fachgebiete beteiligt sind, sind die Leitung der Beteiligten am Bau nötig. Die Bauleitung. Bei der Bauleitung laufen alle Informationen zusammen, hier erstattet jede Abteilung der Bauprojekte Bericht und hier wird die Bauplanung gemacht. An die Bauleitung wendet sich auch der Bauherr, wenn er sich über Terminverzug oder steigende Kosten Sorgen macht. Die Bauleitung ist also Fundament und Kopf eines jeden Bauprojektes.
Am Anfang aller Bauprojekte steht immer die Bauplanung. Wer keinen Plan hat, kann auch nicht bauen. Dieser Plan besteht aus allen wichtigen Bausteinen des Bauprojekts, im übertragenden Sinne und im wörtlichen Sinne, denn die Bauplanung umfasst sowohl Kalkulation und Beschaffung des Materials, als auch Personalplanung, Logistisches oder Zeitmanagement. Die Bauleitung ist hier verantwortlich für die Ausarbeitung, Ausführung und Einhaltung des Bauplans.
Um dies zu gewährleisten, muss die Bauleitung sich vor Baubeginn mit vielen komplizierten Berechnungen befassen: Kosten und Zeit oder auch Statik und Tragwerksplanung gehören zur Vorplanung von Bauprojekten ebenso dazu wie die spätere Objektbetreuung und Dokumentation von Bauprojekten. Dazu erstellt die Bauleitung viele Pläne und Zeitskalen und betraut die entsprechenden Dienstleister mit Aufträgen für das Bauprojekt.
Mit Beginn der Bauphase beginnt für die Bauleitung dann eine weitere Phase, die für zusätzliche Belastungen sorgt. Mehr Menschen bedeuten mehr Aufgaben, Probleme und Zeitaufwand. Werden die Vorgaben zur Arbeitssicherheit eingehalten? Werden alle Qualitätsvorgaben eingehalten? Liegt das Bauprojekt im Zeitplan? Für diese und viele weitere Fragen muss die Bauleitung täglich positive Antworten finden – auch dem Bauherren gegenüber. Denn je größer Bauprojekte werden, desto größer werden auch die finanziellen Risiken für die Bauherren und die Verantwortung für die Bauleitung. Je mehr Menschen, Fremdfirmen und Fachmänner an einen Bauprojekt beteiligt sind, desto komplexer wird nicht nur das Endergebnis, sondern auch alle Berechnungen im Vorfeld. Da ist es ratsam, den Bau durch eine sorgfältige Vorplanung von Bauprojekten von vorn herein bestmöglich abzusichern.
Im Bereich der klassischen Bauphysik fertigen wir dem Bauvorhaben entsprechend Nachweise, die dem aktuellen Stand der Technik sowie den gültigen Normen und Verordnungen entsprechen.
Die Bauphysik ist fester Bestandteil all unserer Planungen und erhält schon im Entwurfsprozess Berücksichtigung. So werden unsere Fachplaner auf dem Gebiet des Brand-, Schall- und Wärmeschutzes direkt ab der Entwurfsplanung in den Entwicklungsprozess miteinbezogen. Die Bauphysik umfasst bei der Gebäudeplanung den Wärmeschutz, Baustoffkunde, Materialbeschaffenheit, Bauchemie, Energieeinsparverordnung, Schallschutz DIN4108, DIN 4109 EN ISO 6946, als auch die Bewertung von Baumängeln im Bestand, Schallübertragung, Schalldämmung Feuchtetransport und die Verhinderung von Schimmelbildung oder deren Beseitigungsvorschläge mit einem entsprechenden Gutachten.
Neben den oben beschriebenen Maßnahmen im energetischen Bereich wirkt sich bei zunehmender Größe des Bauvorhabens besonders der erforderliche Brandschutz auf die Gebäudeorganisation und -planung aus. Aufgrund der bereits durchgeführten Realisierungen von Wohngebäuden und Studierendenwohnanlagen in unterschiedlichen Bundesländern, haben wir große Erfahrungen hinsichtlich der Brandschutzanforderungen der verschiedenen Länder. Dabei haben wir nicht nur Brandschutzgutachten für gewöhnliche Gebäude und Wohnanlagen erstellt, sondern auch für Hochhäuser, an welche besonders hohe und komplexe Brandschutzanforderungen gestellt werden.
Das Zusammenspiel aus kompetentem Fachwissen und der ständigen Rücksprache mit den örtlichen Brandschutzbehörden, garantiert Ihnen den Erfolg in der Ausführung.
Von der Planung der Flächen für die Feuerwehr im Außenbereich, über die Berechnung der Löschwasserversorgung bis zur Erstellung der notwendigen Feuerwehr- und Rettungswegpläne können wir ein komplettes Paket zur erfolgreichen Abwicklung der Brandschutzplanung und -ausführung anbieten. Unser Fachwissen weitet sich bis hin zur Brandschutzplanung in Versammlungsstätten und Gaststätten aus.
Zusatz
Die Bauphysik ist ein Teilgebiet der Architektur und der Gebäudeplanung. Wir bei der IHT GmbH kümmern uns beim Bau von Wohnungen, Häusern und sonstigen Gebäuden nicht nur um die komplette Leistungsabdeckung nach HOAI, sondern haben auch die richtigen Lösungen für die Physik von Gebäuden parat.
Das Fachgebiet Bauphysik ist streng vom Fachgebiet der Baustatik abzugrenzen. Während es in der Statik um die Tragwerkslehre und die zugehörige Tragwerksplanung geht, behandelt die Bauphysik lediglich die physikalischen Eigenschaften von Gebäuden.
Auch die Eigenschaften der Baustoffe sind nicht Teil der Bauphysik, sondern der Baustoffkunde oder Bauchemie.
Im Zentrum bauphysikalischer Überlegungen stehen vielmehr Wärmeschutz und Energieeinsparung im Hochbau nach DIN 4108, Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109, sowie Bauteile und Berechnungsverfahren nach EN ISO 6946.
Das heißt, die IHT GmbH beschäftigt sich bei der Versorgung neuer oder auch älterer Bauwerke mit der Ausrichtung der Anforderungen an Komfort, Ökologie und Ökonomie, sowie an wegweisende Industrienormen.
Im Einzelnen bedeutet die DIN 4108 die bauphysikalische Einbeziehung von Wärmeschutzmaßnahmen in das Gebäude – aus ökologischen sowie ökonomischen Gründen, denn beim Heizen Geld sparen ist gut für das Portemonnaie und für die Umwelt. In diesem Zusammenhang sei gesagt, das die Energieeinsparverordnung als legitime Nachfolgerin der Wärmeschutzverordnung gilt.
DIN 4109 beschäftigt sich mit dem Schallschutz im Hochbau und deckt damit die Komfortansprüche heutigen Wohnens ab. Hier beschäftigt sich die Bauphysik mit einer besseren Schaldämmung für mehr Wohnkomfort.
Die Bauphysik ist außerdem Teil der Bewertung von Baumängeln, wie sie zum Beispiel in Leistungsphase 9 nach HOAI vorgenommen wird. Auch hier kann Ihnen die IHT GmbH weiterhelfen. Denn als Profi in der Gebäudeplanung und Architektur sind wir in jedem Status von Gebäuden zu Hause und haben unseren Schwerpunkt auch auf der Phase bauphysikalischer Überlegungen: Wir kennen uns aus und helfen Ihnen bei der Vermeidung von Schimmelbildung, Bauschäden oder sonstigen vermeidbaren physikalischen Mängeln in der Baukonstruktion.
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Statik und Tragwerksplanung
Die Statik, oder auch Baustatik, beschäftigt sich mit der Berechnung von Sicherheit, Stabilität und Zuverlässigkeit von Baukonstruktionen. Dabei wird in erster Linie auf die Tragwerksplanung, die Modellbildung und die Konstruktion geachtet. Zur Ermittlung der statischen Eigenschaften für ein Bauwerk wird ein Lastenmodell erstellt und viele statische Berechnungen für das zukünftige Gebäude vorgenommen. Durch diese Berechnungen sowie die statische Analyse ergeben sich wichtige Daten und Prognosen zur Baudynamik der gesamten Konstruktion.
Die Baustatik ist im Zuge des Bauingenieurwesen eine der wichtigsten Disziplinen, steht und fällt doch ein Bauvorhaben im wahrsten Sinne des Wortes durch die lastabtragenden Teile eines Bauwerks. Um das Gebäude im Vorfeld und während der Bauplanung zu legitimieren, wird durch die statische Analyse die Gebrauchstauglichkeit in einem komplexen Berechnungsverfahren sichergestellt.
Schon während der Planungsphase stimmen wir unsere Planungskonzepte mit dem hauseigenen Tragwerksplaner ab, so dass im Nachgang nicht die Konstruktion und somit auch der optische Eindruck leidet oder die Raumorganisation und -struktur des Gebäudes verändert werden muss.
Wir bieten eine planungsbegleitende Tragwerksplanung und die Bereitstellung von Schal- und Bewehrungsplänen für Ihr Bauvorhaben.
Die Konstruktionsabnahmen werden nach Vorlage der Schal- und Bewehrungspläne gewissenhaft durchgeführt. Bei Bestandsobjekten setzen wir unsere Fachleute für die Beurteilung der tragenden Bauteile ein. So können wir Sanierungsmaßnahmen auf Grundlage kompetenter Aussagen planen.
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Qualitätsmanagement und Projektmanagement von Bauprojekten
Das Qualitätsmanagement, in Fachkreisen auch QM genannt, ist eine der Grundvoraussetzungen für eine hohe Bauqualität. Damit bei jedem Projekt ein hoher Qualitätsstandard erreicht wird, werden sämtliche Projekte analysiert, strukturiert dargestellt und bewertet, damit Erfahrungen in die neuen Projekte einfließen können.
Jedes Projekt ist charakterisiert durch Inhalte wie Beginn und Ende, Projektbudget, ständig neue Randbedingungen, komplexe Strukturen wie z.B. Abhängigkeiten, Koordinationen, Zielvorgaben, Projektorganisation, begrenzte Ressourcen und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Durch Umsetzung des Qualitätsgedankens bei der Abwicklung von Aufträgen bringt ein auf Vorsorge ausgerichtetes System allen Beteiligten folgende Vorteile:
- Rationalisierung im Organisationsbereich
- besserer Informationsfluss
- Arbeitsabläufe unter beherrschten Bedingungen
- weniger Nachbesserungen während der Bauzeit
- verbesserte Zusammenarbeit durch geklärte Zuständigkeiten
- Entschärfung von Schnittstellenproblemen mit Auftraggebern, Planern, Nachunternehmern und Lieferanten
- weniger Gewährleistungsmängel
- Kundenzufriedenheit
- geringere Erhaltungskosten für den Bauherren
Die erfolgreiche Projektabwicklung setzt voraus, dass alle Ziele klar definiert, stetig überprüft und konsequent verfolgt werden. Dazu gehören, dass eine rechtzeitige Terminplanung und Kostenplanung erfolgt und die Qualitätsansprüche festgelegt werden. Wichtig hierfür sind qualifizierte Fachplaner mit eindeutigen Kompetenzabgrenzungen, die klare Entscheidungen treffen und ein konsequentes Änderungsmanagement betreiben.
Dem Bauherrn werden mit richtigem Entscheidungsmanagement die Probleme und Entscheidungsmöglichkeiten im Hinblick auf Nutzung, Organisation, Gestaltung, Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme und der späteren Betreibung veranschaulicht. Dies beinhaltet ebenfalls das Aufzeigen von Änderungen und Möglichkeiten und den damit verbundenen Kosten. Entscheidungen können so schneller getroffen und zusätzliche Kosten durch Verzögerungen verhindert werden.
Unter Qualitätssicherungen auf den Baustellen verstehen wir das enge Zusammenspiel der beauftragten Gewerke und deren Delegierung mit dem Ziel, Probleme und eventuelle Fehler schnell zu erkennen und Lösungen zu erarbeiten. Intensive Vorortpräsenz unserer Bauleitung, Dokumentation der Baufortschritte in Schrift und Bild sind notwendiges Instrument zur späteren Recherche bei auftretenden Schadensbildern.
In wöchentlichen Koordinationssitzungen, so genannten Jour Fixe Terminen, werden alle wichtigen Aspekte besprochen und geklärt. So werden bereits in der Entwurfsplanung die Fachplaner mit einbezogen. Anhand von Terminfestsetzungen werden Leistungsstände abgerufen und eine Soll-Ist-Überprüfung durchgeführt. Darauf abgestimmt, kann ein detailliertes und leistungsabhängiges Kostenmanagement erfolgen.
Die wöchentlichen Jour Fixe Termine auf der Baustelle dienen als Informationsschnittstelle zwischen unserem Planungsteam, dem Bauherren und den am Bau Beteiligten. Hier findet die Koordination, sowie die Besprechung der Detailvorschläge statt und gleichzeitig dient dieser Termin in gewissen Bereichen auch der Lösungsfindung. Zudem werden die Themen Termineinhaltung und Arbeitsschutz (SiGeKo) kontrolliert und behandelt.
Die auf der Baustelle getroffenen Entscheidungen, bzw. festgestellten Probleme werden anschließend in der internen Bürobesprechung weitergegeben, analysiert und geklärt.
In Zeiten der Knappheit von nicht regenerativen Energieerzeugern liegt unser besonderes Interesse darin, energetische Schwachstellen zu vermeiden oder zu beseitigen.
Im Bereich der energiebezogenen Bauphysik erarbeiten wir für Sie auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, mit modernsten Techniken innovative Energiekonzepte. Wir analysieren bestehende Gebäude und optimieren Ihre Planung. Langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Energiebilanzen und -berechnungen nach den geltenden Normen garantieren Ihnen eine Full-Service-Dienstleistung im Energiebereich.
Wir beraten Sie gerne, wenn Sie innovative Modernisierungsmaßnahmen durchführen möchten. Egal ob Photovoltaik- oder Solaranlage, Betriebswasseraufbereitungsanlage oder ein Energieerzeuger mit Biomasse. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wenn Sie mehr über den Energieverbrauch ihres bestehenden Gebäudes oder Ihrem geplanten Gebäude wissen wollen, stehen Ihnen unsere ausgebildeten Energieberater bei allen Fragen zur Verfügung.
Zusätzlich erarbeiten wir für Sie Energiekonzepte zur Verbesserung des Energieverbrauchs, wenn dieser zu hoch liegt. Bei einer schrittweisen Investition erhalten Sie detaillierte Kosten-Nutzen-Berechnungen. So ist sichergestellt, dass Ihre Investition gut angelegt ist.
Unser eigenes „Blowerdoor“-Testgerät kommt nicht nur bei stehenden Gebäuden zur Mängelaufdeckung zum Einsatz, sondern dient auch während der Bauzeit auf der Baustelle zur Kontrolle der Ausführungsarbeiten. Sobald der Baufortschritt eine zu überprüfende Hülle (Rohbaufertigstellung / Fenster / Dach) erzeugt hat, findet eine Dichtigkeitsüberprüfung statt. Die Schwachstellen, aus denen die erzeugte Wärmeenergie im Gebäude entweicht, können somit noch vor Einzug des Nutzers beseitigt werden.
Parallel werden hierbei auch Thermographieaufnahmen mit einer Wärmebildkamera zur Erfassung eventueller Wärmebrücken vorgenommen, mit dem Ziel die rechnerischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung in der Umsetzung und im Detail nachzuweisen, bzw. ggf. zu korrigieren.
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SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Die SiGeKo auch Sicherheits- und Gesundheitskoordination genannt, richtet sich nach BVO RAB 30. Diese Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Als Bauherr sind Sie seit Juli 1998 verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator (SIGEKO) zu bestellen. Kommt der Bauherr dieser Pflicht nicht nach, ist er im Unfall, bzw. Schadenfall ersatzpflichtig.
Die Bestellung des SiGeKo ist per Vorankündigung schon während der Baugenehmigungsphase dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik schriftlich anzumelden.
Unser qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen, das auch als Generalplaner arbeitet, bietet Ihnen auch eine SiGeKo an, so dass Sie allumfassend nur einen Ansprechpartner haben.
Das Aufgabenfeld des Koordinators umfasst folgende Bereiche:
- Koordinierung der Maßnahmen nach den Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes
- Feststellung der Wechselwirkungen zwischen den Gewerken, Tätigkeiten oder Einflüssen
- Erarbeiten von Möglichkeiten zur Vermeidung von SiGe-Risiken, sowie die Ausarbeitung eines SiGeKo- Plans
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtung
- Beraten bei der Planung von Sicherheitskonzepten für spätere Arbeiten